Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Form eines Praktikums in Betrieben und Praxen des Gesundheitsbereichs und muss 960 Stunden umfassen. Schwerpunkte sind medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, medizinisch-verwalterische bzw. ökonomische Tätigkeiten und medizinisch-handwerkliche, therapeutische sowie gesundheitsfördernde Tätigkeiten. Geeignete Praktikumseinrichtungen können sein: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (Krankenhaus, Behinderten- und Altenpflegeeinrichtungen, ambulante bzw. häusliche Pflegedienste), heilpädagogische Einrichtungen, therapeutische Praxen oder Kranken- und Gesundheitskassen. Praktikumsvertrag Die Bewerberinnen und Bewerber, ggf. auch die Erziehungsberechtigten, schließen mit der jeweiligen Unternehmung oder Einrichtung einen Praktikumsvertrag ab, entweder über das erste Schulhalbjahr oder bereits für das ganze Schuljahr (Laufzeit vom 1. Schultag bis zum letzten Schultag eines Schuljahres), wenn gewährleistet ist, dass der Praktikumsbetrieb einen Einsatz in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ermöglichen kann. Sollte zunächst ein Vertrag mit einem Betrieb über das erste Schulhalbjahr abgeschlossen werden, kann der folgende Praktikumsvertrag während des laufenden Schuljahres eingereicht werden. Dieser Vertrag, der bei der Zusage mitgesendet wird, regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Praktikantin/dem Praktikanten. Der Praktikumsvertrag für das erste Schulhalbjahr bzw. für das ganze Schuljahr muss bis zum 12. Mai eines Jahres vorliegen. Im 1. Schulhalbjahr soll der Schwerpunkt des Praktikums auf einem medizinisch-pflegerischen Beruf liegen. Ein Wechsel des Praktikumsbetriebes ist möglich. Beachten Sie: Die Einschulung findet am 1. Schultag an den BBS Winsen (Luhe) statt. |