Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Unter folgenden Voraussetzungen kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder vereinbart werden:
Vorbildung / Lehrzeitverkürzung
- abgeschlossene Lehre in einem Nahrungsberuf ( bis 1 Jahr )
- erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule ( bis 1 Jahr )
- Abitur ( bis 1 Jahr )
- Fachhochschulreife (bis 1 Jahr )
- Alter über 21 ( bis 1 Jahr )
- Mittlere Reife (Fachschulreife) ( bis ½ Jahr )
Gewöhnlich endet die Ausbildung zur Gesellin/ zum Gesellen mit bestandener Abschlussprüfung nach drei Jahren. Erbringt der "Azubi" besonders gute Leistungen, kann eine Verkürzung der Lehrzeit um ein halbes Jahr beantragt werden.
Der Beruf bietet verschiedene Möglichkeiten sich weiter zu qualifizieren.
Wer sich als Bäcker selbstständig machen will, muss zuvor die Meisterprüfung ablegen. Dies kann frühestens nach drei Jahren Gesellentätigkeit geschehen.
Eine weitere Option ist die Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks. Auch in Richtung Lebensmitteltechnologie sind Weiterqualifizierungen möglich.
Jugendliche, die mehr über den zukunftsträchtigen Ausbildungsberuf erfahren möchten, erhalten kompetente Auskunft bei den 16 Landesinnungsverbänden oder den 440 Bäckerinnungen. In ihnen sind etwa 20.000 handwerkliche Bäckereibetriebe organisiert.
Ausbildung und Ausbildungsdauer in Betrieb und Berufsschule
Die Berufsausbildung erfolgt im Dualen System, d.h. in Betrieb und Schule.
Betrieb:
Die betriebliche Ausbildung erfolgt in Meisterbetrieben. In den Lehrbetrieben werden hauptsächlich praktische Fertigkeiten vermittelt. Zusätzlich finden im 1. - 3. Ausbildungsjahr überbetriebliche Ausbildungs-Lehrgänge statt.
Schule:
Die schulische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule im Teilzeitunterricht (im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Tag). Hier werden theoretische Kenntnisse vermittelt, die durch praktische Versuche, Übungen und Demonstrationen vertieft werden.
Die Ausbildungszeit dauert in der Regel 3 Jahre (6 Schul-Halbjahre).
Eine Lehrzeitverkürzung von 6 Monaten ist bei sehr guten schulischen Leistungen bzw. guten Ergebnissen in der Zwischenprüfung möglich.
1. Zwischenprüfung des Handwerks
Zeitpunkt: im 4. Ausbildungshalbjahr
Umfang: Technologische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten
Ziel: Der/ die Auszubildende bekommt eine Einschätzung seiner/ ihrer momentanen
Leistungsfähigkeit in Theorie und Praxis. Er/ sie erhält Hilfestellungen, woran er/
sie bis zur Abschlussprüfung arbeiten muss.
Die Leistungen werden dokumentiert in einem Zwischenprüfungszeugnis.
2. Gesellenprüfung des Handwerks
Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zur Gesellenprüfung:
- Zurücklegung der Ausbildungszeit
- Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen
- Führung des vorgeschriebenen Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises
Zeitpunkt: Ende des 6. Ausbildungshalbjahres
Umfang: theoretische Kenntnisse (Kenntnisprüfung KP)
praktische Fertigkeiten (Fertigkeitenprüfung)
Ziel: Gesellenzeugnis
Gesellenbrief
Erster Schultag:
Der erste Schultag für alle Schüler im neuen Schuljahr wird den Ausbildungsbetrieben in der letzten Ferienwoche der Sommerferien mitgeteilt.
Mitzubringende Unterlagen zum Einschulungstag (es ist bereits ein vollständiger Schultag) sind:
- soweit schon vorhanden der Lehrvertrag
- Zeugnis mit zuletzt erworbenem allgemeinen Schulabschluss ( HA, Sek1…)
- übliches Schreibmaterial
Unterricht - Fachtheorie
BÄCKER, FACHVERKÄUFERINNEN
Grundstufe (1. Ausbildungsjahr)
BÄCKER
Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr)
2. Ausbildungsjahr:
3. Ausbildungsjahr: