Unsere Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann entspricht den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV). Dies garantiert Ihnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die von der zuständigen Behörde anerkannt ist. Durch die AZAV-Zulassung haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, die Ihnen bei Ihrer Ausbildung helfen können.
Nachweis eines Deutschkurses für Nicht-Muttersprachler*innen (B2-Niveau)
Ausbildungsvertrag für die praktische Ausbildung bzw. schriftliche Vertragszusage
Kopie des Halbjahreszeugnisses der abgebenden Schule (wenn noch kein Abschluss vorliegt), beglaubigte Fotokopie (wenn der Abschluss schon vorhanden ist)
Nachweis des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – oder eines anderen gleichwertigen Bildungsstandes, ggf. in deutscher Übersetzung
Nachweise über die
gesundheitliche Eignung durch den Hausarzt
Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten
Impfschutz gegen Hepatitis B (nicht älter als drei Monate)
erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)