Schulordnung

Schulordnung der BBS Winsen (Luhe)

Die Schulordnung der BBS Winsen (Luhe) finden Sie nachfolgend in Textform und hier auch als PDF-Dokument. Sie wird zu Schuljahresbeginn verlesen und im Rahmen der Einschulungsmappe schriftlich zur Kenntnis genommen.

Ergänzt wird die Schulordnung durch...

Im Rahmen der Einschulung werden noch viele weitere Informationen, u.a. zum ECDL, dem Europäischen Computerführerschein und zum Förderverein der Schule gegeben.

 

Schulordnung

Wir alle besuchen diese Schule.

Sie gehört uns nicht, aber wir nutzen ihre Räume, Einrichtungsgegenstände und
Lernmittel gemeinsam.

In unserer Schule arbeiten viele unterschiedliche Menschen täglich mehrere Stunden auf begrenztem Raum miteinander. Alle sollen sich wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können.

Deshalb gelten bei uns die folgenden Regeln:

1. Allgemeines Verhalten

  • Ich begegne allen in unserer Schule rücksichtsvoll, höflich und mit Respekt.
  • Ich störe, gefährde und/ oder verletze niemanden mit Worten oder Taten. Messer, Waffen und Feuerwerkskörper bringe ich nicht mit in das Schulgebäude und auf das Schulgelände. Der Waffenerlass ist mir bekannt.
  • Ich rauche nicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, konsumiere weder Alkohol noch andere Drogen und bringe diese auch nicht in die Schule mit. Gleiches gilt auch für Cannabis und Cannabisprodukte im Umkreis von 100m um die Schule sowie auch für schulische Veranstaltungen.
  • Bedrohungen jeglicher Art melde ich und/ oder helfe dem Mitschüler bzw. der Mitschülerin.
  • Ich achte das Eigentum anderer und das der Schule. Wertsachen, die ich nicht für unterrichtliche Zwecke benötige, bringe ich nicht mit zur Schule. Mediengeräte für den Unterricht sind nicht versichert.
  • Das Laden von eigenen digitalen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Notebooks etc.) darf nur unter Aufsicht erfolgen.
  • Ich verhalte mich umweltbewusst.
  • Abfälle werfe ich in die dafür bereitgestellten Behälter und nicht auf den Boden, auf Fensterbänke, Rasenflächen und Dächer.
  • Unnötiger Verbrauch von Wasser, Licht und Wärme belastet die Umwelt und den Schuletat. Deshalb gehe ich sparsam damit um.

2. Organisation des Schulalltags

Die Schulordnung wird ergänzt durch eine jährlich zu Schuljahresbeginn aktualisierte und veröffentlichte „Einschulungsmappe“, welche wesentliche Regelungen des Schulalltags beschreibt.

Verhalten während des Unterrichts

Mobile Mediengeräte nutze ich im Unterricht ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken, dazu stelle ich mein Mobiltelefon und sonstige mobile Mediengeräte lautlos. Die Lehrkraft kann bestimmen, dass Mediengeräte in bestimmten Unterrichtsphasen abgeschaltet werden.
Im Unterricht und im Distanzunterricht mache ich keine Bild- und/oder Tonmitschnitte (Streaming). Ausnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt und alle haben zuvor zugestimmt.
Ich esse und trinke nicht im Unterricht. Ausnahmen werden mit den Lehrkräften abgesprochen.
Wenn ich ganze Tage abwesend bin, lege ich Entschuldigungen unverzüglich und unaufgefordert vor. Ansonsten gilt die Fehlzeit grundsätzlich als unentschuldigt. Wenn ich vorzeitig den Unterrichtstag beenden muss, melde ich mich bei der betroffenen Lehrkraft ab.
Wenn ich bei einer Klassenarbeit krankheitsbedingt fehle, dann lege ich eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vor. Ansonsten gilt die Leistung grundsätzlich als nicht erbracht.
Nach der letzten Unterrichtsstunde stelle ich die Stühle hoch, schließe die Fenster, räume den Raum auf und schalte das Licht aus.

Verhalten außerhalb des Unterrichts

Bereits auf dem Schulweg und an den Bushaltestellen verhalte ich mich rücksichtsvoll im Umgang mit den anderen und deren Eigentum.
Ich stelle mein Fahrzeug nur auf den Parkplätzen für Schülerinnen und Schüler ab.
Ich halte sämtliche Eingangsbereiche sowie die schmalen Flure als Durchgänge frei, Sitzgelegenheiten auf den Fluren verschiebe ich nicht.
Im Schulgebäude der BBS Winsen (Luhe) üben Lehrkräfte Aufsichten im Rahmen eines Aufsichtskonzeptes aus, welches die Schulordnung der BBS Winsen ergänzt. Wenn Lehrkräfte mir eine Weisung erteilen, muss ich dieser Weisung Folge leisten. Auf Verlangen der Lehrkräfte teile ich meinen Namen, Vornamen und Klasse mit und zeige auf Verlangen ein Ausweisdokument (z. B. Personal- oder Schulausweis) vor.
In Zeiten ohne Unterricht (Freistunden, Stunden mit eigenverantwortlichen Arbeitsphasen (EVA) kann ich im Schulgebäude mit Kopfhörern Musik hören, ohne andere Personen zu stören. In solchen Phasen beschäftige ich mich mit schulischen Arbeitsaufträgen oder ergänze Lerninhalte in eigener Organisation mit meinen Arbeitsmaterialien.

Mir ist bekannt, dass ich den Versicherungsschutz gefährde, wenn ich das Schulgelände eigenmächtig verlasse.

Damit alle Menschen, die unsere Schule besuchen, hier gut lernen und arbeiten können, akzeptiere ich diese Regeln und werde sie einhalten.


T. Degen

Schulleiter


Beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 6. Juni 2024, Anwendung ab Schuljahresbeginn 2024/25

 

    

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