Bei (weiteren) Fragen im Fachbereich moderne Fremdsprachen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppenleitung Frau O'Gorman oder speziell für den Bereich Spanisch an Frau Schläth.
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) sind grundsätzlich zwei Pflichtfremdsprachen nachzuweisen. Es wird dabei zwischen einer ersten und einer zweiten Fremdsprache unterschieden. Bei der ersten Fremdsprache handelt es sich um eine fortgeführte Fremdsprache – im Beruflichen Gymnasium um Englisch. Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, in der Einführungsphase (Klasse 11) am Unterricht in Englisch teilzunehmen.
In der Einführungsphase sind die Schülerinnen und Schüler ferner verpflichtet, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (im Beruflichen Gymnasium Winsen (Luhe) „Spanisch“) teilzunehmen, wenn sie auf der vorherigen Schule keine zweite Fremdsprache im Sekundarbereich in vier aufsteigenden Schuljahren bis einschließlich des 10. Schuljahrgangs durchgehend erlernt haben. Wer in der Einführungsphase (Klasse 11) verpflichtet war, am Unterricht in der zweiten Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in jedem Falle auch in der Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) fortführen.
Wer also verpflichtet ist, in der Qualifikationsphase Spanisch als zweite Fremdsprache fortzuführen und das Fach „Englisch“ als schriftliches oder mündliches Prüfungsfach wählt, der muss zusätzlich zu vier Kursen dieser ersten Fremdsprache „Englisch“ vier Schulhalbjahre lang das Fach „Spanisch“ belegen.