Die Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, sei es nun im Bäckerei-Fachgeschäft oder Konditorei-Fachgeschäft, schlägt die Brücke zur Kundschaft. Liebevoll und sachverständig vermittelt sie hinter der Theke und ist das "Aushängeschild" eines jeden Backbetriebes. In diesem Beruf fühlen sich kontaktfreudige Menschen wohl, die den Kunden in das Zentrum ihres Interesses stellen. Freude am Verkaufen, ein freundliches Wesen und selbstsicheres Auftreten sind erforderlich. Zudem sollten Menschen im Verkauf weitere Eigenschaften mitbringen wie schnelle Auffassungsgabe, gepflegte Erscheinung, geschickte Hände. Überschlägiges Rechnen muss beherrscht werden.
Vorbildung
Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist nicht vorgeschrieben. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt jedoch nur Auszubildende mit einem Schulabschluss ein. Der Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule) sind wünschenswert, aber auch Auszubildende mit Abitur sind gern gesehen und können mit einer verkürzten Ausbildungszeit rechnen.
Einsatzgebiete
In den zahlreichen Handwerksbäckereien sowie in Großbäckereien bleibt der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften auch in Krisenzeiten relativ konstant.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.Unter folgenden Voraussetzungen kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder vereinbart werden:
Vorbildung / Lehrzeitverkürzung
- abgeschlossene Lehre in einem Nahrungsberuf ( bis 1 Jahr )
- erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule ( bis 1 Jahr )
- Abitur ( bis 1 Jahr )
- Fachhochschulreife (bis 1 Jahr )
- Alter über 21 ( bis 1 Jahr )
- Mittlere Reife (Fachschulreife) ( bis ½ Jahr )
Ausbildung und Ausbildungsdauer in Betrieb und Berufsschule
Die Berufsausbildung erfolgt im Dualen System, d.h. in Betrieb und Schule.
Betrieb:
Die betriebliche Ausbildung erfolgt in Meisterbetrieben. In den Lehrbetrieben werden hauptsächlich praktische Fertigkeiten vermittelt. Zusätzlich finden im 2. und 3. Ausbildungsjahr überbetriebliche Ausbildungs-Lehrgänge statt. Sie sind nicht verpflichtend.
Schule:
Die schulische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule im Teilzeitunterricht. Hier werden theoretische Kenntnisse vermittelt, die durch praktische Versuche, Übungen und Demonstrationen vertieft werden.
Die Ausbildungszeit dauert in der Regel 3 Jahre (6 Schul-Halbjahre).
Eine Lehrzeitverkürzung von 6 Monaten ist bei sehr guten schulischen Leistungen bzw. guten Ergebnissen in der Zwischenprüfung möglich.
1. Zwischenprüfung des Handwerks
Zeitpunkt: im 4. Ausbildungshalbjahr
Umfang: Technologische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten
Ziel: Zwischenprüfungszeugnis.
2. Fachverkäuferinnenprüfung des Handwerks
Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung:
- Zurücklegung der Ausbildungszeit
- Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen
- Führung des vorgeschriebenen Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises
Zeitpunkt: am Ende des 6. Ausbildungshalbjahres:
- Sommerprüfung (Ende des 6. Halbjahres)
- Winterprüfung (im Januar) - Lehrzeitbeginn nach dem 15.10
Umfang: - theoretische Kenntnisse (Kenntnisprüfung KP) werden als Kenntnisnote aus
der Schulabschlussprüfung übernommen
- gerprüft werden praktische Fertigkeiten (Fachparaxis FP)
Ziel: Fachverkäuferinnenbrief
Erster Schultag:
Der erste Schultag für alle Schüler im neuen Schuljahr wird den Ausbildungsbetrieben in der letzten Ferienwoche der Sommerferien mitgeteilt.
Mitzubringende Unterlagen zum Einschulungstag (es ist bereits ein vollständiger Schultag) sind:
- soweit schon vorhanden der Lehrvertrag
- Zeugnis mit zuletzt erworbenem allgemeinen Schulabschluss ( HA, Sek1…)
- übliches Schreibmaterial
Unterricht - Fachtheorie
BÄCKER, FACHVERKÄUFERINNEN
Grundstufe (1. Ausbildungsjahr)
FACHVERKÄUFERINNEN
Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr)
2. Ausbildungsjahr:
3. Ausbildungsjahr:
Die hauptsächlichen Tätigkeiten der Fachverkäufer/innen:
Die Auszubildenden sind in den Ferienzeiten in ihren Ausbildungsbetrieben. Ihnen steht nur der gesetzliche Jahresurlaub zu. Dieser Urlaub ist für die Auszubildenden nach Möglichkeit so zu legen, dass er in die Ferienzeiten fällt.