Sprint-Dual

Information SPRINT-Dual

1. Was heißt SPRINT-Dual?
SPRINT steht für das Sprachförder- und Integrationsprojekt, welches durch das Kultusministerium an Niedersachsens Berufsschulen eingeführt wurde. "SPRINT-Dual" steht dabei als Fortführung nach der SPRINT-Maßnahme zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung. Die Maßnahme wurde im Oktober 2016 gestartet. Die Beschulung erfolgt dual, d.h. eine Teilzeit gehen die Lernenden in die Schule und die andere Teilzeit verbringen sie im Betrieb in Form einer Einstiegsqualifizierung (EQ).

2. Was heißt EQ?
EQ heißt betriebliche Einstiegsqualifizierung. Sie beinhaltet ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb von mindestens 6 Monaten und dient der Vermittlung von beruflichen Kompetenzen. Die EQ wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert.

3. Welches Ziel verfolgt SPRINT-Dual?
Die Fortführung durch SPRINT-Dual ergibt sich aus dem Grund, dass nach einem Besuch einer einjährigen Sprach- und Integrationsmaßnahme (SPRINT) viele Lernende die deutsche Sprache noch nicht soweit beherrschen, dass sie direkt in eine Ausbildung einsteigen können.  Mit SPRINT-Dual soll demnach eine zielgerichtete Anschlussmaßnahme geschaffen werden, in welcher die Ausbildungsfähigkeit seitens der Lernenden erlangt und bereits vorhandene Sprachkenntnisse gefestigt sowie erweitert werden sollen. Weiterhin sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, den sprachlichen Anforderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen des angestrebten Berufes gerecht zu werden aber auch die körperlichen Anforderungen des angestrebten Berufes nachhaltig einschätzen zu können.

4. Welche Zielgruppe bedient SPRINT-Dual?
Insbesondere sollen diejenigen jungen Flüchtlinge angesprochen werden, welche eine betriebliche Ausbildung anstreben.
Aufgenommen werden kann, wer
1. eine SPRINT-Maßnahme besucht hat,
2. wer ein BVJ-A (Sprachförderklasse) oder eine außerschulische Integrationsmaßnahme (PerjuF) erfolgreich absolviert hat,
3. wer im Rahmen einer Berufsberatung die Empfehlung zum Besuch der Maßnahme erhalten hat,
4. wer eine Zusage eines Ausbildungsbetriebes für einen EQ-Platz besitzt.

5. Welche Inhalte werden unterrichtet?
Erweiternd zu SPRINT basiert SPRINT-Dual auf drei weiteren Fördermodulen.
Modul IV: Vertiefung Spracherwerb.
Modul V: Förderung Grundlagenwissen, insbes. Mathematik
Modul VI: Praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben.
Die praxisorientierte Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben soll dabei in den Fokus rücken.
Die Durchführung der Module IV und V liegt in der Verantwortung der Schule, während Modul VI durch den Betrieb geleistet wird.

6. Wie ist der organisatorische Rahmen gestaltet?
Die Verweildauer einzelner Schülerinnen und Schüler in SPRINT-Dual beträgt 6 bis 9 Monate, welche sich individuell nach dem Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb und nach dem Ende der SPRINT Maßnahme richtet.  Die schulische Qualifizierung umfasst wöchentlich 12 Stunden bzw. 1,5 Schultage. Die restlichen 3,5 Tage findet die Qualifizierung im Betrieb statt.
Bei mehr als 10% unentschuldigten Fehltagen gilt die Maßnahme als erfolglos. Über einen eventuellen Ausschluß entscheidet die betreffende Schule.
Die Bundesagentur hat grundsätzlich eine Globalzustimmung für die Teilnahme von Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung und geduldeten Personen an einer Einstiegsqualifizierung wie SPRINT-Dual erteilt. Allerdings muss vor Antritt die formale Erlaubnis der regional zuständigen Ausländerbehörde zur Teilnahme an EQ beantragt und erteilt werden.

7. Bekommen die Lernenden Zeugnisse?
Am Ende der erfüllten Verweildauer erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung der Schule. Dabei werden die Dauer der Maßnahme, die Fehltage, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Inhalte der Module bescheinigt. Noten werden jedoch nicht vergeben.

Quellen:
• Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Brücke in die Berufsausbildung, Betriebliche Einstiegs-qualifizierung (EQ), Nürnberg September 2015.
• Niedersächsische Landesschulbehörde, 2016.
• Niedersächsisches Kultusministerium, 2016.

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