1. Was heißt SPRINT?
SPRINT steht für Sprachförder- und Integrationsprojekt und wurde am 01.10.2015 durch das Kultusministerium Niedersachen ins Leben gerufen. Es ist als Schulversuch zur sinnvollen Ergänzung der Sprachförderklassen gedacht.
2. Welches Ziel verfolgt SPRINT?
Das Projekt verfolgt das Ziel, junge Flüchtlinge möglichst schnell und intensiv mit der deutschen Sprache sowie dem Kultur- und Berufsleben vertraut zu machen, um Sprachbarrieren abzubauen. Es bildet dabei eine Brücke zwischen auslaufender Schulpflicht und Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt.
3. Welche Zielgruppe bedient SPRINT?
Die SPRINT-Klassen werden von jungen Flüchtlingen im Alter von 16 bis 21 Jahren unterschiedlichster Herkunft besucht.
4. Welche Inhalte werden unterrichtet?
Die Inhalte gliedern sich in drei Fördermodule und bilden damit die Basis des SPRINT-Projektes.
Modul I: Spracherwerb
Modul II: Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt
Modul III: Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben
Die Vermittlung der deutschen Sprache steht dabei im Fokus, so dass die erworbene Sprachkompetenz anwendungsbezogen geübt und gefestigt werden kann. Ebenso sollten betriebliche Praktika eingebunden werden.
5. Wie ist der organisatorische Rahmen gestaltet?
Die Einschulung der Lernenden gestaltet sich individuell bzw. unabhängig von Schuljahresbeginn oder -ende. Die Teilnahme an dem Projekt ist für maximal ein Jahr (Laufzeit von 12 Monaten) vorgesehen.
Der Stundenumfang für den Unterricht beläuft sich auf 25 Wochenstunden, wobei gewährleistet wird, dass jeder Jugendliche für mindestens fünf Stunden pro Tag unterrichtet wird.
6. In welcher Verbindung steht SPRINT mit weiteren Bildungsangeboten?
Während des Besuchs von SPRINT ist ein Wechsel in ein schulisches Regelangebot wie z.B. in das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr), die BEK (Berufseinstiegsklasse) und die BFS (Berusfachschule) jederzeit möglich.
Nach maximal einem Jahr SPRINT können die Lernenden ebenso in die nächste Maßnahme "SPRINT-Dual" übergehen.
7. Bekommen die Lernenden Zeugnisse?
Am Ende der Maßnahme erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung der Schule. Dabei werden die Dauer der Maßnahme, die Fehltage, das Arbeits- und Sozialverhalten und die Inhalte der Module bescheinigt. Noten werden jedoch nicht vergeben.
Quellen:
• Niedersächsische Landesschulbehörde, 2016.
• Niedersächsisches Kultusministerium, 2016.